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Führerschein-klassen

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Führerscheinklassen: A, A1, A2, AM, B, BE, B96, B196, B197, Mofa

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Geringe Durchfallquote

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Geringe Ausbildungszeit

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Moderne Fahrzeuge

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Führerscheinklassen

Folgende Führerscheinklassen kannst du im Rahmen unserer Fahrschulausbildung absolvieren.

PKW-Führerscheinklassen

Klasse B

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg. Diese müssen zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen zzgl. Fahrer ausgelegt und gebaut sein. Sie sind auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse (zG) von nicht mehr als 750 kg zulässig. Bei Anhängern über 750 kg zG, darf die zG der Kombination 3.500 kg nicht übersteigen.

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“)

Eingeschlossene Klassen: AM und L

Hinweis: Wer einen Automatik-Führerschein macht, darf auch nur Automatikfahrzeuge fahren.

Klasse B 197

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg. Diese müssen zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen zzgl. Fahrer ausgelegt und gebaut sein. Sie sind auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse (zG) von nicht mehr als 750 kg zulässig. Bei Anhängern über 750 kg zG, darf die zG der Kombination 3.500 kg nicht übersteigen.

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“)

Eingeschlossene Klassen: AM und L

Hinweis: Ausbildung ist zu 90% mit Automatik-Getriebe (10 Fahrstunden mit Schaltwagen sind vorgeschrieben und du erhältst einen Schaltnachweis). Du darfst anschließend Automatik und Schaltgetriebe fahren.

Klasse BE

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen. Der Anhänger bzw. Sattelanhänger darf 3.500 kg zulässige Gesamtmasse nicht übersteigen.

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“), Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig

Klasse B 96

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen. Gültig bei einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zG der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg.

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“), Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig

Eingeschlossene Klassen: keine

Motorrad-Führerscheinklassen

Klasse A

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Mindestalter: 24 Jahre (für Direkteinstieg), 20 Jahre (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2)

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Mindestalter: 21 Jahre

Eingeschlossene Klassen: A2, A1 und AM

Klasse A2

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW. Das Verhältnis der Leistung zum Gewicht darf 0,2 kW/kg nicht übersteigen.

Übergangsrecht: Fahrerlaubnisse der Klasse A beschränkt, die vor dem 19.01.2013 erteilt wurden, gelten nach zwei Jahren automatisch als Klasse A (unbeschränkt).

Mindestalter: 18 Jahre

Eingeschlossene Klassen: A1 und AM

Klasse A1

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.

Mindestalter: 16 Jahre

Eingeschlossene Klasse: AM

Klasse AM

Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten maximalen Geschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h. Mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren.

Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³. Zusätzlich müssen sie hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor).

Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h. Der Hubraum darf im Falle von Fremdzündungsmotoren maximal 50 cm³ betragen. Bei anderen Verbrennungsmotoren ist eine max. Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW erlaubt. Elektromotoren dürfen eine max. Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW haben. Bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse – ohne die Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen – nicht mehr als 350 kg betragen.

Mindestalter: 15 Jahre

Eingeschlossene Klassen: keine

Mofa

Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten maximalen Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h. Mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren.

Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³. Zusätzlich müssen sie hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor).

Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h. Der Hubraum darf im Falle von Fremdzündungsmotoren maximal 50 cm³ betragen. Bei anderen Verbrennungsmotoren ist eine max. Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW erlaubt. Elektromotoren dürfen eine max. Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW haben. Bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse – ohne die Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen – nicht mehr als 350 kg betragen.

Mindestalter: 15 Jahre

Eingeschlossene Klassen: keine

Hinweis: Nur Theorieprüfung, keine praktische Prüfung

 

Kundenstimmen

fahrschule-gossmann-testimonials

Eine sehr kompetente Fahrschule, die jeden noch so ängstlichen Anfänger zielstrebig an das Fahren heranführen und bis zur erfolgreichen Prüfung begleiten.
Kevin ist ein super Fahrlehrer, immer nett und lustig. Er ist sehr fachkompetent und sehr menschlich. Jeder, der Kevin als Fahrlehrer bekommt, kann sich sicher sein, er wird die Prüfung mit Sicherheit bestehen. Doch ich bin mir sicher, dies trifft auf alle Fahrlehrer dieser Fahrschule zu.
Vielen Dank an das gesamte Team der Fahrschule ILLI.

Beulah Daniel

Sooo zufrieden!!!
Richtig nette Fahrlehrer, die einen Motivieren und das fahren zu einem amüsantem Treffen machen!! Immer wieder nett sich mit (allen!!!) zu unterhalten. Die Stunden sind strukturiert und gut gestaltet, die Ausbildung ist klar und verständlich!
Außerdem: Man kommt sehr schnell durch die Theorie Stunden durch (wenn man Zeit mitbringt) da sie mehrfach in der Woche angelegt sind. Sobald man Praxis Stunden hat, kann es auch schnell gehen, da die Fahrlehrer Zeit haben und auch mehrere Stunden in der Woche fahren können. Für mich persönlich Top!!

Alia F.

Alexander Illi der Inhaber ist top. Weshalb? Weil er seinen Beruf liebt und seine FahrschülerInnen mit sehr hoher emotionaler und fachlicher Intelligenz zum Erfolg begleitet. Dabei ist er immer gut gelaunt. Er lebt seinen Beruf als Berufung. Er und seine Fahrschule sind auf Grund meiner Erfahrungen uneingeschränkt empfehlenswert. Ihm könnt Ihr Euer vollstes Vertrauen schenken.

Georg Zügler

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